DRK Fahrdienst HannoverFoto: Daniel Möller / DRK e.V.

Krankentransport

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.

Schnell und sicher zur Behandlung

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.

Wie bestelle ich einen DRK-Krankentransport

Wenn Sie einen Krankentransport benötigen, kontaktieren Sie bitte die Zentrale Rettungsleitstelle Gotha unter der Rufnummer 03621 36550. Für Fahrten zu Arztpraxen oder Krankenhäusern benötigen Kassenpatienten eine ärztliche Verordnung. Die Rettungsleitstelle koordiniert sämtliche Krankentransporte im Landkreis, daher ist es wichtig, rechtzeitig Kontakt aufzunehmen.

Durchschnittlich jeder neunte Deutsche nimmt pro Jahr eine Leistung des Rettungsdienstes in Anspruch.