Behindertenhilfe Kurheim MardorfFoto: M. Eram / DRK e.V.

Beratung zu Kuren für Mutter oder Vater und Kind

Wozu sind Kuren für Mutter oder Vater und Kind?

Manchmal ist man erschöpft.
Von der Erziehung und dem Haushalt.
Oder von der Arbeit oder weil Sie jemanden pflegen.
Oder es gibt einen anderen Grund.
Das kostet viel Kraft.
Und es kann Sie krank machen.

Beratung Mutter-/Vater-Kind Kuren

Jürgen Keil

Tel: 03621-4196-15
Fax: 03621-4196-29
juergen.keil(at)drk-gotha(dot)de

Oststr.31
99867 Gotha

An wen richtet sich unser Angebot?

    • An Mütter mit ihren Kindern oder allein sowie an Väter mit Kindern. 
    • Die Muttervorsorge oder Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen bieten Ihnen die Möglichkeit, sich für einen Zeitraum von drei Wochen außerhalb Ihrer gewohnten Umgebung zu bewegen. In den DRK-Einrichtungen lernen Sie, sich von den Anforderungen des Alltags zu erholen, neue Kräfte zu sammeln, und die eigene Rolle in der Familie zu reflektieren. Zugleich lernen Sie neue Wege kennen, mit den Mehrfachbelastungen umzugehen.
    • Unser Beratungsangebot richtet sich ebenfalls an pflegende Angehörige. 
  • Behindertenhilfe Kurheim MardorfFoto: M. Eram / DRK e.V.
    Foto: M. Eram/DRK e.V.

Wie stellt man einen Antrag?

Für eine Kur müssen Sie einen Antrag stellen.
Jede Mutter und jeder Vater kann den Antrag stellen.
Ihre Kranken-Kasse bezahlt die Kur.
Dazu brauchen Sie nur einen Zettel von Ihrem Arzt.
Man sagt auch:
Ein Attest. Das Deutsche Rote Kreuz kann Sie zu diesem Thema beraten.
Auch bevor Sie mit einem Arzt darüber sprechen.
Diese Beratung ist für Sie gratis.
Dabei sprechen Sie mit einem Mitarbeiter.
Welche Belastung haben Sie?
Erklären Sie es uns.
Wir hören Ihnen gern zu und beraten Sie.
Sie bekommen alle wichtigen Informationen.
Und wir helfen Ihnen mit dem Antrag.
Vielleicht lehnt die Kranken-Kasse Ihren Antrag ab.
Auch darauf können Sie antworten.
Das Fach-Wort heißt:
Widerspruch.
Wir helfen Ihnen dabei. Die Kranken-Kasse bezahlt die Kur.
Sie bezahlen nur einen kleinen Teil.
Das steht im Gesetz.
Sie müssen 10 Euro bezahlen für jeden Tag.
Für ein Kind bezahlen Sie aber nicht extra.
Vielleicht gibt es auch eine andere Unterstützung für Sie.
Wir beraten Sie gern.
In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten einer stationären Maßnahme. Es verbleibt für Sie der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag. Kinder müssen nichts zuzahlen. In Härtefällen berät Sie Ihr DRK-Kreisverband über andere Finanzierungswege und Zuschussmöglichkeiten.